Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren
Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2
Die Initiative
Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Wir – als Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. und Gründer der Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ – sind einer davon.

Motivation und Zielsetzung
Ziel der Initiative ist es, über das tatsächliche Handeln der Rassehundezuchtvereine aufzuklären, und mit aktuellen Zahlen und Forschungsergebnissen eine Grundlage zu schaffen, die neben der allgemeinen Aufklärung auch einen faktenbasierten Austausch mit Ämtern und Behörden erlaubt. Die gegenwärtige Umsetzung des „Qualzucht-Paragraphen“ muss bundesweit vereinheitlicht werden. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Rassehundezuchtvereinen nicht nur eindeutige Definitionen für „Qualzuchten“ gefunden, sondern auch die Bemühungen anerkannt werden, die seitens der Rassehundezuchtvereine längst betrieben werden. Ein pauschales Verbot kann auf lange Sicht nur zum Ende der kontrollierten Rassehundezucht führen.







